|
Nationaler Blauburgunderwettbewerb
Bestimmungen
Art. 1Organisation
Der Verschönerungsverein Neumarkt organisiert in Zusammenarbeit mit den "Südtiroler Blauburgundertagen", den Gemeinden Neumarkt und Montan, dem Versuchszentrum Laimburg sowie öffentlichen und privaten Sponsoren am 15.04.2009 den 8. Nationalen Blauburgunderbewerb im Versuchszentrum Laimburg.
Art. 2Zielsetzung
Der nationale Blauburgunderwettbewerb wird im Rahmen der Südtiroler Blauburgundertage organisiert und hat zum Ziel, den Bekanntheitsgrad und die gebietsbezogenen Eigenschaften des Blauburgunders hervorzuheben.
Art. 3Teilnahmebedingungen
Am Bewerb können alle erzeugten Weine der Sorte Blauburgunder des Jahrgangs 2006 teilnehmen, von denen zumindest 2000 Flaschen abgefüllt wurden. Die Weine müssen in 0,75-Liter- Flaschen abgefüllt und mit den vom Gesetz vorgesehenen Etiketten versehen sein.
Zugelassen sind Genossenschaften, Selbstvermarkter, Industrie- und Handelsbetriebe, die den Wein selbst bzw. für sich selbst verarbeiten und abfüllen lassen.
Jeder Betrieb kann sich mit nur einem Blauburgunderwein beteiligen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein Unkostenbeitrag von 50,00€ vorgesehen.
Art. 4Organisationskomitee
Das Organisationskomitee besteht aus folgenden Vertretern von Institutionen und Privatpersonen:
Präsident: Günthe Haas
Gemeinde Neumarkt: Bürgermeister Alfred Vedovelli
Obmann des Verschönerungsvereines Neumarkt: Albert Tauber
Gemeinde Montan: Bürgermeister Luis Amort
Versuchszentrum Laimburg: Armin Kobler
Komiteemitglied: Peter Dipoli
Komiteemitglied: Stefan Vaja
Komiteemitglied: Michela Carlotto
Komiteemitglied: Bernhard Pichler
Sekretariat: Ines Giovanett
Art. 5Einschreibebedinungen
Die am Bewerb teilnehmenden Betriebe müssen:
- 12 Flaschen von 0,75 Liter der selben Abfüllpartie, verpackt im Karton, mit der Beschriftung "Gratismuster für den 8. Blauburgunderwettbewerb" innerhalb 15. März 2009 im Versuchszentrum Laimburg/Weinverkauf, Laimburg 6, 39051 Pfatten abgeben,
- eine Kopie des ausgefüllten Teilnahmeformulars beilegen,
- ein Etikett des am Wettbewerb teilnehmenden Weines beilegen.
Das Komitee behält sich vor eigene Analysen der Weine durchzuführen.
Um das Niveau des Wettbewerbes zu gewährleisten, steht es dem Komitee frei, Weine nicht teilnehmender Betriebe auf dem freien Markt zu kaufen.
Jene Betriebe, welche sich im Blauburgunder-Wettbewerb auf den vorderen drei Rängen platzieren, verpflichten sich, kostenlos zusätzliche Weine für die Eröffnungsfeier mit Prämierung zur Verfügung zu stellen und zwar 36 Flaschen die Erstplatzierten, je 18 Flaschen die Zweit- und Drittplatzierten.
Art. 6Publikumsverkostung
Alle am Bewerb teilnehmenden Weine werden anlässlich der Südtiroler Blauburgundertage, welche am 21. Mai 2009 in Neumarkt und am 22. Mai 2009 in Montan abgehalten werden, dem interessierten Publikum zur Verkostung angeboten.
Art. 7Haftungen
Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für zu spät eingesandte Flaschen oder für den Verlust bzw Beschädigung derselben während des Transportes. Die Versandspesen gehen ausschließlich zu Lasten der teilnehmenden Betriebe.
Art. 8Übernahme der Flaschen
Nach der Übernahme der Weine durch die Veranstalter werden die Weine kellertechnisch korrekt gelagert.
Für die Verkostung selbst werden die Flaschen anonymisiert und mit entsprechenden Kodexnummern versehen.
Art. 9Bewertung
Der Wettbewerb wird im Versuchszentrum Laimburg am 15. April 2009 abgehalten. Die Verkostungskommission besteht aus 19 von Herrn Armin Kobler ausgewählten Personen aus Italien und dem Ausland.
Die Kommission wird die Weine nach dem von Dr. Armin Kobler entwickelten Verkostungssystem verkosten.
Die Ergebnisse werden am 21. Mai 2009 während der Südtiroler Blauburgundertage in Neumarkt bekannt gegeben.
Art. 10Prämierung und Reihenfolge
Im Verhältnis zu den erhaltenen Punkten werden jene Betriebe eine Urkunde erhalten, welche die ersten drei Ränge belegen. Namentlich genannt werden die Betriebe von Platz 4 bis 10.
Die Prämierung findet immer während der Südtiroler Blauburgundertage statt.
Betriebe, welche die obigen Regelungen nicht erfüllen, können in keinem Fall eine Auszeichnung erhalten.
Sollten aus organisatorischen Gründen Änderungen der Regelungen notwendig sein, behält sich das Organisationskomitee vor diese Änderungen wann immer notwendig, vorzunehmen.
Betriebe, die nicht unter die ersten 10 Prämierten fallen, werden in alphabetischer Reihenfolge bekannt gegeben
|