Die Teilnahmebedingungen zum Nationalen Blauburgunderwettbewerb
Bestimmungen
Art. 1
Organisation
Der Verein „Südtiroler Blauburgundertage“ organisiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Neumarkt und Montan, dem Versuchszentrum Laimburg, sowie öffentlichen und privaten Sponsoren den Nationalen Blauburgunderwettbewerb.
Art. 2
Zielsetzung
Der nationale Blauburgunderwettbewerb wird im Rahmen der Südtiroler Blauburgundertage organisiert und hat zum Ziel, den Bekanntheitsgrad und die gebietsbezogenen Eigenschaften des Blauburgunders hervorzuheben.
Art.3
Teilnahmebedingungen
Am Wettbewerb können alle erzeugten Weine der Sorte Blauburgunder teilnehmen. Die Weine müssen in 0,75 Liter-Flaschen abgefüllt und mit den vom Gesetz vorgesehenen Etiketten versehen sein. Zugelassen sind Genossenschaften, Selbstvermarkter, Industrie- und Handelsbetriebe, die den Wein selbst bzw. für sich selbst verarbeiten und abfüllen lassen. Jeder Betrieb kann sich mit nur einem Blauburgunder beteiligen. Für die Teilnahme ist ein Beitrag von 122,00 € pro Wein vorgesehen.
Art. 4
Organisationskomitee
Das Organisationskomitee besteht aus folgenden Vertretern von Institutionen und Privatpersonen:
Präsidentin der Südtiroler Blauburgundertage: Ines Giovanett
Vize Präsident: Marc Pfitscher
Komiteemitglied: Ulrich Ungerer
Komiteemitglied: Daniel Pfitscher
Komiteemitglied: Christoph Fischer
Komiteemitglied: Claus Drescher
Komiteemitglied: Kathrin Larcher
Sekretariat: Verena Pedrotti
Art. 5
Einschreibebedingungen
Anmeldebedingungen für die teilnehmenden Betriebe:
– Abgabe der schriftlichen Teilnahmebestätigung
– Abgabe von 12 Flaschen derselben Abfüllpartie, verpackt im Karton, mit der Beschriftung „Gratismuster für den Blauburgunderwettbewerb“ oder dem vorgesehenen Etikett bei der in der Einladung angegebenen Adresse
– ein Etikett des am Wettbewerb teilnehmenden Weines sollte als PDF Datei per Email geschickt werden
Das Komitee behält sich vor, eigene Analysen der Weine durchzuführen.
Jene Weingüter, welche beim Blauburgunderwettbewerb ins Finale kommen, verpflichten sich, kostenlos zusätzliche Weine für die Eröffnungsfeier mit Prämierung und Publikumsverkostung zur Verfügung zu stellen. Für die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten sind das 36 Flaschen und für die anderen Finalweine sind es 12 Flaschen. Bei weiterem Gebrauch erlauben wir uns die Weine mit 30 % Rabatt auf den Großhandelspreis bei den Produzenten einzukaufen.
Restbestände von Gratismuster werden nach der Verkostung zurückgegeben.
Art.6
Publikumsverkostung
Alle am Wettbewerb teilnehmenden Weine werden anlässlich der Südtiroler Blauburgundertage, dem Publikum zur Verkostung angeboten.
Art. 7
Haftungen
Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für zu spät eingesandte Flaschen oder für den Verlust bzw. Beschädigung derselben während des Transportes. Die Versandspesen gehen ausschließlich zu Lasten der teilnehmenden Betriebe.
Art.8
Übernahme der Flaschen
Nach der Übernahme der Weine durch die Veranstalter werden die Weine kellertechnisch korrekt gelagert.
Für die Verkostung selbst werden die Flaschen anonymisiert und mit entsprechenden Nummern versehen.
Art.9
Bewertung
Die Verkostungskommission besteht aus diversen Verkostern aus dem In- und Ausland, welche vom Blauburgunderkomitee ausgewählt werden. Die Kommission verkostet die Weine nach dem im Versuchszentrum Laimburg entwickelten Verkostungssystem. Die Ergebnisse werden am Tag der Eröffnungsfeier der Südtiroler Blauburgundertage bekannt gegeben.
Art.10
Prämierung und Reihenfolge
Die Prämierung findet während der Südtiroler Blauburgundertage statt.
Es werden die Top 5 Weine des nationalen Wettwberbs sowie die jeweiligen Regionensieger prämiert.